Kosten für einen Treppenlift
Gibt es Zuschüsse und finanzielle Unterstützung?
Liegt Ihnen unser Angebot vor, kommt häufig auch die Frage nach einer Finanzierung auf. Unsere Berater informieren Sie über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Lift und somit zu einem barrierefreien Leben in den eigenen vier Wänden.
Finanzierungsmöglichkeiten
Pflegekassenzuschuss*
Die Pflegekassen bezuschussen einmalig bis zu 4.000 € pro Person und 16.000 € pro Haushalt für sogenannte „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Bedingung dafür ist, dass bereits ein Pflegegrad zugeteilt wurde (Pflegegrad 1 genügt). In der Regel fordert die Pflegekasse ein Angebot beim Versicherten an.
Kfw-Zuschuss
Über die staatliche Förderbank KfW können Fördergelder für z.B. „Altersgerecht Umbauen“ beantragt werden. Eine KfW-Förderung kann nicht mit anderen Zuschüssen (z.B. dem Pflegekassen-Zuschuss) kombiniert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Kfw-Seite.
Finanzamt*
Der Einbau eines Treppenliftes kann als „außergewöhnliche Belastung“ steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die Behinderung
„muss im Vorhinein durch eine amtsärztliche oder vertrauensärztliche Bescheinigung“ belegt werden.
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Az: 8V49/09, Bild 13.10.08)
* alle Angaben ohne Gewähr
Vorteile und Service zahlen sich aus
Eine regelmäßige Wartung der Treppenliftanlage gewährleistet einen störungsfreien Betrieb und den langfristigen Werterhalt.
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