Kosten für einen Treppenlift

Gibt es Zuschüsse und finanzielle Unterstützung?

Liegt Ihnen unser Angebot vor, kommt häufig auch die Frage nach einer Finanzierung auf. Unsere Berater informieren Sie über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Lift und somit zu einem barrierefreien Leben in den eigenen vier Wänden.

Finanzierungs­möglichkeiten

Pflegekassenzuschuss*

Die Pflegekassen bezuschussen einmalig bis zu 4.000 € pro Person und 16.000 € pro Haushalt für sogenannte „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Bedingung dafür ist, dass bereits ein Pflegegrad zugeteilt wurde (Pflegegrad 1 genügt). In der Regel fordert die Pflegekasse ein Angebot beim Versicherten an.

Kfw-Zuschuss

Über die staatliche Förderbank KfW können Fördergelder für z.B. „Altersgerecht Umbauen“ beantragt werden. Eine KfW-Förderung kann nicht mit anderen Zuschüssen (z.B. dem Pflegekassen-Zuschuss) kombiniert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kfw-Seite.

Finanzamt*

Der Einbau eines Treppenliftes kann als „außergewöhnliche Belastung“ steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die Behinderung
„muss im Vorhinein durch eine amtsärztliche oder vertrauensärztliche Bescheinigung“ belegt werden.

(Finanzgericht Baden-Württemberg, Az: 8V49/09, Bild 13.10.08)

* alle Angaben ohne Gewähr

Anspruch auf einen Zuschuss?

Unsere Hawle-Experten klären Sie auf!

Wir beraten Sie gemäß Ihren Wünschen und Ihrer Situation. Unsere Berater und Techniker stehen Ihnen gerne zur Verfügung und kümmern sich kompetent um Ihr Anliegen.